Montag, 5. März 2018

SAP vereinbart Regelung zu Mobilarbeit

SAP hat für seine Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die diesen eine weitgehend frei Entscheidung darüber erlaubt, von wo aus sie ihre Arbeit erledigen wollen. Wer will, kann weiter ins Büro kommen oder von zu Hause aus arbeiten. Hauptsache er erledigt seine Arbeit. Natürlich muss der Vorgesetzte zustimmen, aber das geht formlos ohne Bürokratie. Es gibt zwei Einschränkungen: keiner darf die komplette Arbeitszeit außerhalb des Unternehmens verbringen und es darf auch keiner zur Mobilarbeit gezwungen werden.
Wenn man das bewertet, was zu dieser Regelung in der Zeitung zu lesen war, muss man zu einem positiven Ergebnis kommen. Diese Betriebsvereinbarung geht von einer wesentlichenVoraussetzung moderner Arbeitszeitregelungen aus: Entscheidend ist dass die Arbeit erledigt wird. Das wiederum setzt beim Arbeitgeber die Einstellung und das Vertrauen voraus, dass die Mitarbeiter das auch eigenverantwortlich umsetzen. Nach all meiner Erfahrung kann man als Arbeitgeber davon auch ausgehen. Arbeitszeitkontrollmechanismen sind unnötig. Wozu gibt es Führungskräfte?
Positiv zu bewerten ist auch, dass das bei SAP offensichtlich unbürokratisch gehandhabt werden kann.
Etwas Unkerei sei trotzdem erlaubt. Mit einer derartigen Regelung wird natürlich die Grenze zwischen Arbeits- und Privatsphäre weiter aufgeweicht. Wenn nur die Maßgabe gilt "Die Arbeit muss erledigt werden" und es keine Begrenzung des Arbeitsvolumens gibt, dann führt das schnell zu einer Entgrenzung der Arbeitszeit, die auf Kosten der Freizeit geht. Was nützt mir die Möglichkeit mein Kind nachmittags aus der Kita zu holen, wenn ich dann abends noch weiterarbeiten muss? Die Perspekive auf einen "Feierabend" darf nicht verloren gehen.

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