Freitag, 8. März 2019

Bahn verlangt von Lehrstellenbewerbern keine Anschreiben mehr

Für diesen Bewerbermarkt eine sinnvolle Entscheidung

Wer jemals größere Mengen von Azubibewerbungen lesen musste, kann diese Entscheidung absolut nachvollziehen. Anschreiben in Ausbildungsplatzbewerbungen werden meist wenig variiert von den Vorlagen, die die Berufsberatung in den Schulen verteilt, abgeschrieben. Sie unterscheiden sich kaum und lassen so weder Originalität und Individualität erkennen. Was auch nicht allzu verwunderlich ist. Ein jugendlicher Schulabgänger hat noch nicht viel zu bieten, was für ein solches Anschreiben gut verwertbar wäre. Zudem kommt es für viele Ausbildungsberufe nicht unbedingt auf schriftliche Ausdrucksfähigkeit an. Abgesehen davon, weiß der Leser eh nicht, ob der Jugendliche den Brief tatsächlich selbst verfaßt hat. Von daher ist die Entscheidung der Bahn nur konsequent. Und sie bringt ihr Erfolg auf diesem Teil des Bewerbermarktes.
Man sollte allerdings das Bewerbungsanschreiben nicht voreilig aus dem Anforderungskatalog für Bewerbungen streichen. Bei berufserfahrenen Bewerbern und Stellen, die tatsächlich eine gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit erfordern, sollte ein solcher Text nach wie vor verlangt werden. Und bis die Brauchbarkeit der neuen "digitalen Auswahlinstrumente"  wissenschaftlich seriös bewiesen ist, sind Anschreiben und Lebenslauf immer noch geeignete Instrumente auf der ersten Stufe der Personalauswahl.

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