Moderne Organisationen müssen schnell anpassungsfähig sein.
Zielvereinbarungen, die für eine Jahresperiode getroffen werden, halten oft nicht einmal das ganze Jahr durch. Es passieren während des Jahres Ereignisse, deren möglicher Eintritt bei der Planung übersehen wurde oder nicht gesehen werden konnte und schon ist die Vereinbarung nicht mehr oder nur noch bedingt relevant. Die Cleveren und Erfahrenen wissen sich natürlich zu helfen und bauen diese Eventualitäten gleich in die Zielvereinbarung mit ein, so dass nachher in jedem Fall die Erreichung gesichert ist - z.B. wenn aus politischen Gründen ein Exportmarkt wegbricht. Oder man nimmt das Instrument gleich gar nicht so ernst, dass man die veränderte Situation später beim Zielerreichungsgespräch locker wieder hinbiegt. Letztere Version dürfte sehr wahrscheinlich die häufigere sein.Ziele bremsen insbesondere dann die Flexibilität, wenn sie nicht aus einer sorgfältigen Planung hervorgehen und wenn sie in qualitativer Form Aufgaben formulieren, die dem Tagesgeschäft aufgesetzt sind. Besonders behindert wird die Flexibiltät, wenn die Zielerreichung an eine Prämie gekoppelt ist.
Da aber die Wahrscheinlichkeit schwer planbarer Ereignisse in Organisationen zunimmt, muß das Instrument Zielvereinbarung kritisch hinterfragt werden.
Ein Unternehmen muß sich auf wenige, meßbare Größen festlegen, nach denen es seine Aktivitäten in der zu planenden Periode ausrichtet. Wenn das realistisch geschieht - und nicht z.B. schon bei der Planung politisch-opportunistische Gesichtspunkte wirken - kann auch weitgehend an diesen Größen festgehalten werden.
Jedenfalls sollten sie nicht schon beim kleinsten Sturm über Bord geworfen werden. Denn der Nachteil einer Vereinbarung, die für einen gewissen Zeitraum gelten soll, dass sie nicht offen genug ist für Veränderung, kann andererseits auch ein Vorteil sein, in dem sie die Zielerreichung auch gegen Hindernisse oder Widerstände sicherstellt und so für Kontinuität sorgt. Aus dieser Ambivalenz folgt die Notwendigkeit der Zielrevision während der Vereinbarungsperiode.
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