Freitag, 10. Juli 2015

Sexuelle Belästigung

Man mag es kaum glauben, aber es ist Realität in einem deutschen Unternehmen im Jahre 2015. Da bekommt die junge Kollegin in den ersten Wochen ihrer Unternehmenszugehörigkeit von verschiedenen anderen Kolleginnen gesteckt, dass sie es ja vermeiden soll mit dem Kollegen XX alleine in einem Raum zu sein. Er habe in der Vergangenheit diese Situationen immer wieder ausgenutzt und könne es auch nicht lassen, es weiter zu versuchen.

Es gibt an dieser Situation zwei Aspekte, die berechtigte Empörung auslösen. Erstens, dass ein männlicher Kollege überhaupt ein solches Vverhalten an den Tag legt. Zweitens, dass es offensichtlich möglich ist, dass er es über einen längeren Zeitraum tun kann. Ich kenne die Details des Falles nicht so tief, dass ich weiß, ob mit dem Mann schon einmal darüber geredet worden ist. Wenn ja, würde es den Fall fast noch schlimmer machen.
Was ist hier zu tun? Die Aussgangsituation ist in der Tat heikel: ein Kollege und eine Kollegin sind allein in einem Raum. Der Kollege wird zudringlich. Es gibt keine Zeugen. Wenn die Mitarbeiterin sich anschließend offenbart und der Kollege die Vorwürfe zurückweist, kommt es zu einer Situation, die für beide Beteiligte sehr schwierig ist. Dafür sollte es in jedem Unternehmen zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen geben, die - auch für solche Situationen geschult - als erste Ansprechpartner fungieren und Betroffene in ihrem Vorgehen beraten und begleiten können. Wie unser Beispielfall zeigt, sollte keine Unternehmen mit dem Spruch kommen: Bei uns gibt es so etwas nicht.
Zurück zu unserem Fall. Hier sieht die Lage schon etwas anders aus. Der Sachverhalt ist offensichtlich im Flurfunk bestens bekannt und durch mehrere Vorkommnisse belegt. Warum ist trotzdem noch nichts passiert? Weiß die zuständige Führungskraft tatsächlich noch nichts davon? Das würde nicht gerade für die Sensibilität für die Stimmung in ihrer Abteilung sprechen. Was sollte sie tun? Sie könnte sich beispielsweise mit einigen Mitarbeiterinnen aus der Abteilung zusammensetzen und das Thema ansprechen. Es ist davon auszugehen, dass diese sich bei einer solchen Gelegenheit auch aussprechen werden. Sollten sie es nicht tun, muss der Vorgesetzte deutlich machen, dass es dann schwer ist, die Vorfälle abzustellen. Wenn der Chef schon mehrfach Gemunkel über derartige Vorfälle gehört hat und sie konzentrieren sich auf eine bestimmte Person, muss er diese zur Rede stellen. Auch wenn der Angesprochene die Vorfälle heftig von sich weist, wird er doch merken, dass sein Tun auffällt. Der Chef darf sich auch nicht durch irgendwelche Drohungen einschüchtern lassen. Er muss klar machen, dass ein solches Verhalten zum Ende des Arbeitsverhältnisses führt. Wenn der Vorgesetzte allerdings keine Anstalten macht, von sich aus etwas zu unternehmen, dann sollten sich mehrere (betroffene) Mitarbeiterinnen zusammentun und ihn auf die Situation aufmerksam machen. Wenn das nicht hilft, dann bietet sich der Betriebsrat an, falls vorhanden, und auch der Gang zum nächsthöheren Vorgesetzten oder gar zur Geschäftsleitung. Dass das gerade für betroffene Frauen sehr schwer ist, ist möglicherweise auch eine Ursache für die oben geschilderte Situation. Sie zeigt aber auch, dass Nichtstun oder Erdulden auch keine Lösungen sein können. Wenn allerdings derartige Vorfälle bewiesen sind, kann es nur eine Entscheidung geben: der Verursacher muss gehen.

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