Montag, 17. März 2014

Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Eines der heikelsten Kapitel der Personalbeschaffung. Die Universität Köln hat im Auftrag der Aktion Mensch Arbeitgeber und behinderte Akademiker zu deren Arbeitssituation befragt. Der am häufigtsen genannte Grund, warum Arbeitgeber keine Akademiker mit Behinderungen einstellen, sind Bedenken wegen ihrer Leistungsfähigkeit. Dann folgen Argumente wie finanzieller Mehraufwand und besonderer Kündigungsschutz. (Nach ZEIT Nr. 11, 6.3.14) Wenn es schon qualifizierte Akademiker mit Behinderungen am Arbeitsmarkt schwer haben, um wieviel mehr gilt das für weniger qualifizierte Menschen mit Behinderungen oder solche, die gerade wegen ihrer Beeinträchtigung keine gefragte Qualifikation erwerben konnten? Das ist übrigens auch ein gutes Beispiel dafür, dass allein vemeintlich politisch korrekte Ausdrucksweise noch nichts bewirkt. Dass nicht mehr von Behinderten sondern von Menschen mit Behinderungen gesprochen wird, hilft diesen Menschen zunächst noch gar nicht.

In der Tat versuchen viele Arbeitgeber die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu vermeiden. Sie zahlen lieber die Ausgleichsabgebe oder erteilen Aufträge an betreuende Werkstätten.Wie die o.a. Untersuchung bestätigt, wird diese Ablehnung mit einem Bündel von Argumenten begründet, das sehr stark von Unkenntis und Vorurteilen beeinflußt wird. Die Unternehmen setzen sich erst gar nicht mit den Hilfs- und Fördermöglichkeiten auseinander, die zur Verfügung stehen, wenn man einen Beschäftgten mit Behinderungen einstellt. Selbst Menschen mit Seh- oder Höreinschränkungen oder sonstigen Behinderungen, die keinerlei Mobilitätseinschränkungen haben und ihren Alltag ansonsten tadellos bewältigen, bekommen nur schwer eine Chance. Es fehlt oft an der grundsätzlichen Bereitschaft sich damit auseinanderzusetzen. Vielleicht erleichtert ja der Fachkräftemangel auch hier das Umdenken. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Unternehmen, die Arbeitsplätze für sogenannte "Leistungsgeminderte" oder noch schöner "Leistungsgewandelte" kaum mehr vorhanden sind. Wobei ich hier direkt einfügen muss, dass es natürlich auch lobenswerte Ausnahmen, z.B. in der Automobilindustrie gibt.
Einen Effekt muss man allerdings auch berücksichtigen, der in der Diskussion wenig beachtet wird. Aus der aktiven Belegschaft eines Unternehmens kommen auch immer wieder Beschäftigte hinzu, die im Laufe ihres Erwerbslebens durch Krankheit oder Unfälle in den Behindertenstatus kommen. Diesen gegenüber sehen sich die Unternehmen in der Regel in besonderem Maße verpflichtet, eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Möglicherweise dann zuungunsten eines behinderten externen Bewerbers.
In dem sehr lesenswerten Buch "Ich möchte nicht tauschen" schildert der Autor Peter Schön, der in Folge eines Verkehrsunfalls querschnittgelähmt ist, auch seine berufliche Entwicklung. Er hat Karriere gemacht, engagiert sich überdies noch außerhalb seines Berufes und ist sportlich aktiv. Er ist ein Beispiel dafür, wie uneingeschränkt lestungsfähig Menschen mit Behinderungen sein können. Nachdenklich gemacht hat mich allerdings dennoch die Stelle in dem Buch wo er seine Jubiläumsfeier beschreibt und die Worte seines Chefs zitiert, man habe ihm seine Behinderung gar nicht angemerkt. Das kann ein Mensch mit einer Behinderung als Kompliment auffassen, man kann allerdings auch fragen, was hätte der Chef gemacht, wenn man die Behinderung gemerkt hätte, wenn sie den Prozeß gestört hätte?
Für die Einstellungspraxis in Unternehmen muss das heißen, gegenüber diesen Menschen mit informierter Unvoreingenommenheit aufzutreten und zumindest für einzelne Stellen den Leistungsanspruch zu relativieren.


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