Öffentliche Arbeitgeber stechen hervor
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag der Befristungsanteil bei Neueinstellungen in 2017 zwischen 40 und 46%. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind es sogar 59,4%. Hier sind besonders Lehrer und Erzieher betroffen. Auch im Hochschul- und Forschungsbereich sind Befristungen fast schon normal. Das zeigt auch, dass davon keineswegs nur minder qualifizierte Kräfte betroffen wären.
Aus welchen Gründen auch immer zunächst nur befristet eingestellt wird - Personalkostenflexibilisierung oder Probezeitverlängerung - mit Mitarbeiterbindung oder gar Vertrauenskultur hat das nichts zu tun. Kein Wunder, dass dieses Verhalten den Gesetzgeber auf den Plan ruft, der die Regeln verschärfen muss. Wenn dann anschließend die Arbeitgeber wieder über zu große Regelungsdichte meckern, sollten sie sich erst bei den Kollegen bedanken, die immer wieder versuchen, die Arbeitsbedingungen zum Nachteil der Arbeitnehmer zu verändern.
Damit wird wieder einmal bestätigt, dass es einen
Arbeitsmarkt mit Teilnehmern, die gleichberechtigt die Bedingungen aushandeln können, nicht gibt. Profitorientierung und ungleiche Positionen werden immer dazu führen, dem schwächeren Marktpartner die Bedingungen zu diktieren.
Leider wird damit auch ein Instrument diskreditiert, das für beide Seiten positive Aspekte haben kann. Für Arbeitgeber kann es sinnvoll und notwendig sein, in bestimmten Situationen befristet einzustellen und für Arbeitssuchende kann es in der Tat Beschäftigungschancen erhöhen.
Besonders schade ist, dass die öffentlichen Arbeitgeber, die ja noch nicht einmal proftorientiert sind, kräftig dazu beitragen.