Der Fall kommt regelmäßig vor. Aus welchen Gründen auch immer klappt es mit der Zusammenarbeit nicht mehr. Ob im Streit oder noch einigermaßen friedlich, ob schon mit Anwalt oder ohne, in der Regel auf Initiative des Arbeitgebers kommt es zu einer Trennung im beiderseitigen - bei Vorständen und Fußballtrainern sogar noch "guten" - Einvernehmen. Es wird eine Aufhebungsvereinbarung gechlossen, in der die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt werden. Meist folgt darauf eine Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ende der geltenden Kündigungsfrist.
Der Arbeitnehmer will sich nun bewerben. Offenbart er direkt im Anschreiben seine Situation der Freistellung oder bewirbt er sich noch so als sei er in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis?
Wenn der Zeitraum noch ausreichend lang genug ist, kann er das durchaus tun. Wenn der Zeitraum bis zum formalen Ende des Arbeitsverhältnisses jedoch kürzer als die geltende Kündigungsfrist ist, wird es riskant. Hier würde ich für ein Spiel mit offenen Karten plädieren. Aus dem Zeugnis, das später dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden muss, wird ja das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses ersichtlich. Es wäre nicht gut, wenn dann - möglicherweise noch in der Probezeit eines neuen Arbeitsverhältnisses - herauskäme, dass man bei der Bewerbung geschummelt hat. An der Stelle ist natürlich auch von großer Bedeutung, welche Formulierungen man im Rahmen der Aufhebung für das Zeugnis ausgehandelt hat. Bekommt man die Formulierung "scheidet auf eigenen Wunsch aus" zugestanden, kann man das auch noch im Vorstellungsgespräch durchhalten - wenn der Zeitrahmen es zuläßt. Alle anderen Formulierungen, auch das "beste Einvernehmen" und die betriebsbedingte Kündigung, legen nur absolute Ehrlichkeit nahe. Gerade wenn es erst nach längerer Betriebszugehörigkeit zum unfreiwilligen Ende kommt, kann man auch im Rahmen der Bewerbung offen darüber reden. Wobei man auch das in positive Formulierungen kleiden und die sicher auch vorhandenen guten Erfahrungen und Entwicklungen in den Vordergrund stellen kann. Auf keinen Fall sollte man über den letzten Arbeitgeber herziehen oder gar einzelne Personen schlecht machen. Das gibt in jedem Fall Minuspunkte. Bei allzu drängenden Fragen nach dem Grund des Ausscheidens kann man immer noch darauf verweisen, keine Interna preisgeben zu wollen oder zu können und auch auf noch bestehende Loyalität hinweisen. Damit kann man eher sogar noch einen positiven Eindruck machen.
Neulich hat mich ein Bewerber um Rat gefragt, der in seiner bisherigen Funktion Führungsverantwortung hatte, die angestrebte Stelle aber nicht. Seine bisherige Führungsspanne war relative schmal und er hatte gute fachliche Gründe, warum ihn die angebotene Stelle interessierte. Das kann man argumentativ gut verkaufen.
Grundsätzlich sollte man aber als Bewerber seine Gesprächspartner nicht für übermäßig naiv halten, insbesondere wenn es Personal-Profis sind. Ein erfahrener Recruiter hat alle Argumente und Wechselgründe schon einmal gehört. Mit Originalität kann man allerdings immer punkten.
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