Oder sind Arbeitssuchende keine Stakeholder der Agentur für Arbeit? Roman S. meldet sich rechtzeitig vor dem Ende seines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Agentur als Beschäftigungssuchender an. Nach dem Ende seiner Beschäftigung zieht er an einen anderen Ort um. Bei dem ersten Gespräch dort wird ihm erklärt, dass die Mitarbeiterin seine Daten noch nicht vorliegen habe und er seine Verdienstbescheinigung an die Agentur schicken müsse, bei der er sich arbeitslos gemeldet hat. Einige Zeit später wird er angerufen und zu einem Beratungsgespräch eingeladen bzw. aufgefordert. Dieses Gespräch wird von einer anderen, etwas unfreundlichen, Mitarbeiterin geführt, die nicht den Eindruck erweckt, dass sie sich vertieft mit dem bisherigen Werdegang des jungen Mannes oder seinen Vorstellungen auseinandergesetzt hat oder dies tun will. Auf die Frage nach Weiterbildungsmöglichkeiten antwortet sie nur, dass das auf Grund seiner Berufserfahrung nicht notwendig sei. Eine weitergehende Beratung findet nicht statt. Immerhin gibt sie ihm zwei Stellenangebote mit. Bei einem ist die Bewerbungsfrist bereits um zwei Tage überschritten, beim anderen ist noch ein Tag Zeit. Die Stellen selbst passen nur oberflächlich betrachtet zu seiner Qualifikation und Erfahrung. Zu seinen persönlichen Vorstellungen passen sie nicht. Bewerben muss er sich aber dort. Zwei Wochen später wird er wieder von einer anderen Mitarbeiterin der Agentur angerufen, er solle zu einem Beratungsgespräch kommen. Auf seinen Hinweis, dass er bereits ein solches Gespräch hatte, wird ihm gesagt, dann sei es nicht mehr notwendig.
Ich will an der Stelle gleich betonen, dass ich auch andere sehr positive Beispiele der Tätigkeit der Agentur für Arbeit kenne. Gerade in unserer Region wird von den Job-Centern gute Arbeit geleistet, Arbeitssuchende wieder in einen Job zu bringen. Leider aber höre ich auch immer wieder solche Beispiele wie das oben geschilderte. Offenbar ist es immer noch zu stark davon abhängig mit wem es der Kunde bei dieser Institution zu tun hat. Kundenbetreuung - egal in welcher Organisation oder Branche - kann nicht von der Tagesform, individuellen Kompetenz oder Freundlichkeit der jeweiligen Mitarbeiter abhängen. Es muss nicht die gestanzte Freundlichkeit einer Hotelrezeption oder eines Callcenters sein, aber ein gewisses Niveau an Servicebewußtsein sollte schon vorhanden sein. Fast erschreckend aber ist die wohl unzureichende oder nicht funktionierende datentechnische Unterstützung. Das darf in einer Organisation, die sich schon vor mindestens drei Jahren mit der elektronischen Klientenakte beschäftigt hat, nicht sein. Zur Verteidigung der Mitarbeiter muss man auch darauf hinweisen, dass in der Arbeitsvermittlung bei uns viel mehr Klienten auf einen Vermittler kommen als beispielsweise in skandinavischen Ländern.
Die Agentur für Arbeit hat ein sehr differenziertes und aufwendiges Zielsystem. Vielleicht kann man das ja etwas vereinfachen und die frei werdenden Kräfte in die Betreuung der Beschäftigungssuchenden stecken.
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