Was haben beide miteinander zu tun? In beiden Fällen greift eine externe Regelungsinstanz in den sogenannten freien Markt ein. In beiden Beispielen geschieht das, um einer benachteiligten Marktpartei zu helfen und bestehende Nachteile - Ungleichgewichte - auszugleichen. Im ersten Fall sind es die Frauen, die in den Führungsgremien von Unternehmen immer noch nicht so repräsentiert sind, wie es es ihrer sonstigen gesellschaftlichen Bedeutung entspricht. Das ist auch ein Hinweis darauf, dass es Marktteilnehmer - in diesem Fall Teilnehmerinnen - gibt, die zumindest in gewissen Marktsegmenten nicht gleichstark wie andere Marktteilnehmer auftreten können.
Also meint der Gesetzgeber mit einer Regelung nachhelfen zu müssen. Diese hätte vielleicht vermieden werden können, wenn die Marktteilnehmer sich anders verhalten hätten. Ein noch grasseres Beispiel ist der Mindestlohn. Außerdem stellt sich die Frage, ob im Fall der Frauenquote die Regelung tatsächlich auch zielführend ist. Das Beispiel zeigt also durchaus, dass es den freien Markt mit gleichstarken und dadurch gleichberechtigten Parteien nicht gibt und dass der Gesetzgeber gut daran tut, regelnd einzugreifen. Ob das in diesem Fall allerdings gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifeln.
Etwas anders sieht es im Fall der Sonntagsarbeit aus. Hier hat nun die Rechtsprechung regelnd eingegriffen. Die Frage ist allerdings, wer ist in diesem Fall benachteiligt? Es geht darum ein Kulturgut zu schützen: die Sonntagsruhe. Dessen Erhalt nützt den Marktbeteiligten allenfalls indirekt. Manche Beschäftigte brauchen am Sonntag nicht mehr zu arbeiten. Ob die aber daran einen Vorteil sehen, wage ich zumindest für eine Teilmenge zu bezweifeln. Die Menschen beanspruchen und brauchen Freizeit. Ob die aber unbedingt am Sonntag sein muss, scheint vielen doch mittlerweile egal zu sein. Nach meiner Ansicht kämpfen die, die den Sonntag schützen wollen, auf bereits verlorenem Terrain. Gewiß braucht kein Mensch am Sonntag wirklich die Dienste von Call-Centern, Wettannahmestellen oder Bibliotheken. Aber wenn dieser Service angeboten, wird, nehmen die Verbraucher ihn auch gerne an. Besonders deutlich zeigt das immer der Massenzulauf an verkaufsoffenen Sonntagen. Hier wird also etwas geschützt, was zumindest von den relevanten Marktteilnehmern nicht unbedingt gewünscht wird.
Die Beispiele zeigen einerseits ganz gut, dass auf einem Markt die Beteiligten zunächst nur die Optimierung ihrer ökonomischen Interessen anstreben. Andere "höhere" Werte bleiben dabei unberücksichtigt. Ob das aber immer durch das Eingreifen von externen Regelungsinstanzen verhindert werden kann, darf bezweifelt werden.
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