Ein junger Mann aus dem Kosovo heiratet eine junge Frau, ebenfalls aus dem Kosov, die hier mittlerweile seit neun Jahren lebt, einen deutschen Schulabschluss, unbefristeten Aufenthalt und ein festes Arbeitsverhältnis in der Altenpflege hat. Der junge Mann ist arbeitswillig und arbeitsfähig und bezüglich der Art der Arbeit flexibel.
Er stellt bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthalt. Eine persönliche Vorsprache bei der Behörde ist, offensichtlich wegen Personalmangel, nicht möglich. Auf den schriftlichen Antrag hin erhält er eine Nachricht, dass die Bearbeitung zwei Monate dauert.
Dann erhält er einen sogenannten formlosen Bescheid, dass er zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau von A 1 nachweisen muss. Das junge Paar hatte sich vorher schon über einen Sprachkurs informiert und erfahren, dass man für den Integrations- und Sprachkurs eine Aufenthaltsgenehmigung braucht. Dass man für die Aufenthaltsgenehmigung wegen Heirat Deutschkenntnisse auf dem A 1 Niveau nachweisen muss, hat ihnen niemend gesagt.
Der junge Mann erhält im übrigen keinerlei Leistungen hier, da er zunächst nur mit einem Touristenvisum hier ist.
Wenn diese Menschen nicht auf "privatem" Wege Hilfe finden, tun sie sich sehr schwer hier Fuß zu fassen. Zumkindest ein kleiner, aber nicht unwesentlicher Teil des Migrationsproblems könnte gelöst werden, wenn die zuständigen Behörden besser ausgestattet würden und den Betroffenen von Anfang an kompetente Beratung zur Verfügung stehen würde. Stattdessen bekommen sie meist standardisierte, amtliche Schreiben, die sie kaum verstehen, auch wenn sie schon ganz gut Deutsch können.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen