Offensichtlich nicht für Geringverdiener oder Menschen, die außerdem noch staatliche Transferzahlungen beziehen. Letztere riskieren sogar, dass sie am Ende weniger in der Tasche haben. Die Bertelsmannstiftung hat untersuchen lassen, wieviel von einem Euro Mehrverdienst netto beim Empfänger ankommt. In einigen Fällen geht es sogar so weit, dass der Beschäftigte auf Grund von Anrechnungseffekten statt eines Mehrverdienstes 20 Cent weniger hat. Am besten schneiden Besserverdiener ab. Wer 90.000 Euro brutto verdient, darf von einem Euro 66 Cent behalten.
Wobei letzterer Fall eher fiktiv sein dürfte, da in dieser Gehaltsklasse üblicherweise keine Überstundenvergütung mehr gezahlt wird.
Damit wären wir bei einer anderen Version von Mehrarbeit, die sich nicht lohnt. Nämlich die, die erst gar nicht bezahlt wird. In vielen Firmen, vor allem solchen, die nicht tarifvertraglich gebunden sind, ist es mittlerweile üblich eine bestimmte Anzahl von Stunden, die über die normal übliche Wochenarbeitszeit hinausgehen, nicht mehr zu bezahlen. Es wird dann schon im Arbeitsvertrag so geregelt, dass diese Stunden mit dem monatlichen Salär abgegolten sind. Derartige Regelungen sind beileibe nicht erst in höheren Gehaltsklassen üblich. Selbst in Unternehmen, in denen es eine Gleitzeitregelung mit monatlicher Übertragsmöglichkeit gibt, werden viele Stunden nach einer bestimmten Frist abgeschnitten, wenn sie bis dahin nicht "abgefeiert" sind. Schließlich wird auch immer wieder versucht den gesetzlichen Mindestlohn auszutricksen, in dem zwar auf dem Papier der vorgeschriebene Stundenlohn steht, in Wirklichkeit aber dafür mehr Stunden abgeleistet werden müssen.
Ein dritter Gesichtspunkt, nach dem Mehrarbeit nicht lohnend sein kann, ist der der Belastung, die damit verbunden sein kann. Gemeint ist hier die über längere Zeiträume und in erheblichem Umfang anfallende Mehrarbeit. Selbst wenn die Betroffenen dafür gut entlohnt werden, leidet darunter die physische und soziale Gesundheit. Ganz abgesehen davon, dass es nur begrenzt wirkungsvoll sein kann, wenn jemand zwölf Stunden und mehr längerfristig arbeitet. Hier muss ganz besonders auf die Mehrarbeit hingewiesen werden, die gar nicht mehr so bezeichnet wird, die möglichst weitgehende Erreichbarkeit per Handy und PC.
Arbeit - insgesamt und nicht nur als Mehrarbeit - muss also (leider) geregelt werden. Die immer noch gepriesene unsichtbare Hand des Arbeitsmarktes schafft es nicht, einen gerechten Interessensausgleich der Marktteilnehmer herbeizuführen.
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