Mittwoch, 4. September 2013

Umgang mit alkoholgefährdeten Mitarbeitern

Aus aktuellem Anlass und im Nachgang zum letzten Post einige praktische Überlegungen zum Umgang mit Alkoholkonsum im Betrieb.

Alkoholmissbrauch darf kein Tabuthema sein

Auch wenn die Zahlen nicht eindeutig sind. Der Anteil von Alkoholsüchtigen bei Erwachsenen wird mit 5- 10% angegeben. Wenn wir vorsichtigerweise von 5% ausgehen, wären das bei einem Betrieb mit vierhundert Mitarbeitern schon zwanzig Betroffene. Zwanzig Beschäftigte, die sehr wahrscheinlich ihre Leistung nicht mehr so bringen, wie sie es sollten und die mit Sicherheit irgendwann ausfallen. Und wenn eine Suchtkranker ausfällt, ist er erwiesenermaßen länger krank als ein aus anderen Gründen erkrankter Mitarbeiter. 44% aller suchtbedingten Fehlzeiten sind im Alkoholmissbrauch begründet. Die dadurch bedingten Fehltage sind in den letzten zehn Jahren um 17% gestiegen (Angaben nach AOK-Fehlzeiten-Report 2013). Da Unternehmen ein Ausschnitt der gesellschaftlichen Realität sind, müssen Unternehmensleitungen und Führungskräfte davon ausgehen, dass es das Problem auch in ihrem Umternehmen gibt. "Bei uns gibt es das nicht" kann es nicht geben. Der einzige Weg ist der offene und auch offensive Umgang mit dem Phänomen. Verkaufen sie noch alkoholische Getränke in ihrem Betrieb? Haben sie sensible Bereiche, in denen es noch kein Alkoholverbot gibt? Sie brauchen vielleicht nicht im ganzen Unternehmen ein Alkoholverbot - wobei sie sich im Klaren darüber sein müssen, dass ein Süchtiger auch Wege findet trotzdem an seinen Stoff zu kommen - aber sie können sich klar positionieren, dass sie Alkoholkonsum bei der Arbeit kritisch sehen. Bei einem existierenden Alkoholverbot haben sie allerdings eine klare rechtliche Grundlage Zuwiderhandlungen zu sanktionieren. Sprechen sie mit ihrem Betriebsrat über das Thema, sensibilisieren sie auch die Arbeitnehmervertreter für die Problematik. Streben sie nach Möglichkeit eine Betriebsvereinbarung mit eindeutigen Regelungen an. Wundern sie sich aber nicht, wenn sie zunächst auf Widerstand stoßen, innsbesonndere in süddeutschen Regionen nicht und in Betrieben, in denen das bisher noch nicht diskutiert wurde. Und wenn sie ein Alkoholverbot haben, gilt das selbstverständlich auch im Vorstandskasino.
Auch wenn sie als Führungskraft das Gefühl haben, in ihrem Verantwortungsbereich ist alles in Ordnung, sprechen sie es trotzem ab und zu an und zeigen sie ihre Haltung dazu. Der regelmäßige Wochenausklang am Freitagnachmittag mit einem Gläschen Sekt muss nicht sein. Und seien sich bewußt: Alkoholmissbrauch ist kein Problem einer bestimmten Schicht. Es ist hierarchie- und statusunabhängig. Im Gegenteil, der Alkoholkonsum steigt mit dem Bildungsstand an.
Mehr im nächsten Post.

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