Der junge Planungsingenieur wird nachmittags in dramatischer Form von seinem Chef informiert, dass er am nächsten Tag zum Kunden müsse, weil es in der Abwicklunng eines äußerst terminkritischen Auftrages Probleme gäbe, die unbedingt ein persönliches Gespräch erfordern. Das Problem dabei: der Kunde sitzt mehrere hundert Kilometer entfernt und unser junger Kollege müßte sich nach einem Arbeitstag ins Auto setzen - alternative Verkehrsmittel stehen nicht zur Verfügung - und mindestens die halbe Nacht im Auto verbringen. Geht das? Kann man das von einem Mitarbeiter verlangen?
Mit gesundem Menschenverstand und wenn man die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Maßstab nimmt muss man die Frage mit Nein beantworten. Nach einem Arbeitstag kann man einem Mitarbeiter nicht zumuten, eine lange nächtliche Autofahrt zu unternehmen und am nächsten Morgen dann noch eine wichtige Kundenverhandlung zu führen. Dazu braucht man nicht einmal ins Arbeitszeitgesetz zu schauen.
Allerdings kann es tatsächlich einmal eine Situation geben, die einen solchen Einsatz erforderlich macht. Der betriebliche Alltag besteht nun mal nicht nur aus klaren Schwarz-Weiß-Situationen. In diesem Fall sollte der Arbeitgeber alle Möglichkeiten prüfen, ob nicht doch, zumindest streckenweise, andere Verkehrsmittel zur Verfügung stehen und nicht etwa aus Kostengründen auf der Fahrt mit dem Auto bestehen. Außerdem sollte er dem Mitarbeiter nach Abschluß der Aktion einen zeitlichen Ausgleich gewähren.
Kann der Mitarbeiter einen solchen Auftrag ablehnen? Wenn es wirklich ein begründet dringender Fall ist und der Arbeitgeber im oben angedeuteten Sinn für einigermaßen erträgliche Rahmenbedigungen sorgt und der Mitarbeiter nicht auch gravierende Gründe nennen kann, hat er schlechte Karten für eine Ablehnung. Ich argumentiere hier bewußt nicht aus arbeitsrechtlicher Sicht. Mit kommt es auf die Führungssituation an. Aus Sicht des Vorgesetzten muss in einer solchen Situation die Fürsorgepflicht ernst genommen werden. Das fängt schon damit an, so planvoll zu handeln, dass solche Hau-Ruck-Aktionen erst gar nicht vorkommen.
Ich wage die Behauptung, dass 50% aller dieser Kurzfristaktionen mit planvollem, vorausschauendem Handeln vermieden werden könnten. Aus Sicht des Mitarbeiters muss das Verständnis da sein, dass es Sonderaktionen geben kann und man nicht gleich ins Gesetzbuch schaut.
Abschließend doch noch ein formaler Gesichtspunkt. Führungskräfte fragen bei solchen Gelegenheiten immer wieder, wie weit sie haften, wenn dann doch etwas passiert. Grundsätzlich gilt hier der Gesichtspunkt der Fahrlässigkeit. Wenn in unserem Beispiel der Kollege in der Nacht vorher von einer anstrengenden Ausandsreise zurückgekommen wäre und der Chef ihn dann gleich wieder losschickt, handelt er fahrlässig.
In einem solchen Fall kann (und sollte) der Mitarbeiter den Auftrag auch ablehnen.
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