Da tut die Ministerin etwas zu viel des Guten.
Das Arbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit vorsieht. Das heißt, Beschäftigte, die den Wunsch haben, in Teilzeit zu arbeiten, können sich von vornherein festschreiben lassen, wann sie wieder voll arbeiten. Das hört sich durchaus vernünftig an, fraglich ist aber, ob man das tatsächlich in einem Gesetz regeln muss. Warum sollte es nicht möglich sein, dass eine derartige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und - in diesem Fall meist - Mitarbeiterin auch ohne Gesetz zustande kommt?Bei allen Problemen, die das Handling von Arbeitszeitwünschen Führungskräften und Personalern in der Praxis manchmal macht, in der Regel findet man einvernehmliche Lösungen. Aus meiner Praxis sind mir kaum Fälle in Erinnerung, in denen der Rückkehrwunsch einer Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit nicht erfüllbar gewesen wäre. Abgesehen davon, dass Beschäftigte, die in Teilzeit gehen wollen, sich zunächst meist nicht festlegen möchten, wie lange sie so arbeiten wollen. Auch wenn man den - wie oft in solchen Fällen - etwas zu lauten Widerspruch der Arbeitgeber verstehen kann, könnte man auch sagen, es kann für den Arbeitgeber auch vorteilhaft sein, wenn er von vornherein weiß, wie lange das Teilzeitverhältnis geht. So kann er besser planen.
Es ist gut und richtig, dass sich die Arbeitsministerin offensichtlich das Thema Arbeitszeit auf die Agenda geschrieben hat. Doch im Moment besteht die Gefahr, dass dabei auch wieder mehr Bürokratie entsteht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen