...wurde vom Präsidenten des Arbeitgeberverbandes BDA gefordert. An einem Tag sollte ein Arbeitnehmer zwölf Stunden arbeiten können, dafür am nächsten Tag dann nur vier. Diese Flexibilität wünschen sich wohl viele Arbeitgeber. Und der Wunsch ist auch durchaus berechtigt. Wenn wir uns als Verbraucher über lange Ladenöffnungszeiten freuen und im Internet sogar ohne jegliche Zeitgrenzen aktiv sein können, dann kann man für seine eigene Arbeitssituation kaum auf eine fest begrenzte Arbeitszeit hoffen oder diese sogar beanspruchen. Auch angesichts der überkommenen Regeln im Arbeitszeitgesetz mag der Wunsch nach mehr Arbeitszeitflexibilität berechtigt sein. Diese passen in der Tat nicht mehr in die aktuelle Arbeitslandschaft.
Doch wenn man den Wunsch des Herrn Präsidenten ans Tageslicht holt, kommt man ins Nachdenken.
Zunächst könnte man schmunzelnd bemerken, dass etliche Tarifverträge gar keinen Acht-Stunden-Tag mehr kennen sondern diesen schon lange auf sieben verkürzt haben. Von daher könnte ein Arbeitgeberfunktionär eher die Rückkehr zum Acht-Stunden-Tag fordern.
Bei vielen Unternehmen werden schon lange Gleitzeitregelungen angewandt, die nicht nur für die Mitarbeiter oft recht komfortabel sind sondern auch dem Unternehmen Flexibilität ermöglichen.
Ich weiß aus eigener langjähriger Erfahrung mit flexiblen Arbeitszeitsystemen, dass bereits heute, trotz Arbeitszeitgesetz, schon ein hohes Mass an Flexibilität möglich ist. Man braucht allerdings etwas Phantasie und den Willen mit Betriebsräten und Gewerkschaften darüber detaillierte Diskussionen zu führen. Im übrigen habe ich immer wieder erlebt, dass die Aufsichtsbehörden, die über das Arbeitszeitgesetz wachen, sehr konstruktiv sind, wenn man sie rechtzeitig einbezieht.
Die differenzierte Betrachtung der Forderung sollte allerdings spätestens bei der wohlfeil klingenden Begründung beginnen: "Der starre Acht-Stunden-Tag passt....nicht mehr ins digitale Zeitalter." Wieviel Beweglichkeit soll denn sein? Schon heute klagen viele Beschäftigte über die grenzenlose Erreichbarkeit via Mail und sonstigen digitalen Kanälen. Manche Unternehmen schließen sogar schon Betriebsvereinbarungen ab, die die ständige Erreichbarkeit begrenzen sollen. Natürlich passt eine starre Arbeitszeit nicht mehr ins digitale Zeitalter. Doch die wird schon längst mit Hilfe der technischen Entwicklung schleichend ausgehebelt. Smartphone und Tablet sind heute die Symbole für flexible Arbeit. Sie haben die Stechuhr als Symbol für den geregelten Arbeitstag bereits abgelöst. Das sollte auch ein Arbeitgeberfunktionär wissen. Es stünde ihm allerdings viel besser an, wenn er seine berechtigte Forderung nach Flexibilität mit differenzierten Überlegungen über die Zumutbarkeit für die Beschäftigten ergänzen würde. Er könnte so auch viel besser den Regelungsforderungen von Gewerkschaften und Gesetzgeber begegnen, die dann wieder neue Einschränkungen der Flexibilität mit sich bringen. So lange aber immer ausgedehntere Flexibilität auf Kosten der Arbeitnehmer gefordert und auch praktiziert wird, muss es auch die Forderung nach einer Aktualisierung der Schutzregelungen geben.
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