Montag, 20. März 2017

Zielvereinbarungen müssen für Klinikärzte tabu sein

Ein an sich schon fragwürdiges Instrument darf nicht zur Steuerung medizinischer Behandlungen genutzt werden.

In der aktuellen Ausgabe der ZEIT ist eine Diskussion mit vier Ärztinnen und Ärzten , die in Kliniken beschäftigt sind, abgedruckt. Als Leser bekommt man Angst und hofft inständig nicht in ein Krankenhaus zu müssen. In Kliniken, die auf Wirtschaftlichkeit getrimmt werden, ist die Personalbemessung für das ärztliche Personal offensichtlich so knapp, dass die diensttuenden Ärzte ständig überlastet sind und viele Überstunden leisten müssen. Eine sorgfältige Behandlung kommt zu kurz und das Fehlerrisiko steigt.
In dieser Diskussion wurde aber auch wieder mehrfach erwähnt, dass es offensichtlich Zielvereinbarungen für Ärzte gibt, die die Prämierung von bestimmten Behandlungen beinhalten. Je mehr Hüft-OP's  er durchführt, desto höher ist die Prämie des Chefarztes. Wenn ich als Patient mit unklaren Beschwerden, die möglicherweise mit dem Herzen zu tun haben könnten, in eine Klinik gehe und der Arzt verordnet mir direkt eine nicht unproblematische Katheteruntersuchung, nur um seinen Bonus zu sichern, wäre mir noch unwohler. Natürlich tun die Damen und Herren Doktores das nicht vorher kund und der eine oder die andere ist vielleicht auch ganz froh über eine schöne Prämie am Jahresende. Es kann aber nicht sein, dass medizinische Behandlungen davon abhängig sind, ob sie gerade "gut bezahlt" werden oder nicht. Eine Behandlung darf nur auf Grund einer sorgfältigen Befundklärung und zum Wohle des Patienten durchgeführt werden. Zielvereinbarungen für Ärzte stehen dem entgegen. Sie zwingen den Arzt andere Prioritäten zu setzen, anstatt sich ausschließlich nach der für den Patienten geeignetesten Behandlungsmethode zu richten.
Der Negativeffekt der fehlgerichteten Priorisierung, den jedes Zielvereinbarungssystem hat, kann sich bei Ärzten besonders fatal auswirken.
Medizinisches Personal in Kliniken und ähnliche Einrichtungen kann nicht mit variablen Vergütungssystemen bezahlt werden. Und Fixgehälter für Ärzte behindern auch nicht einen wirtschaftlichen Klinikbetrieb.


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