Mittwoch, 11. September 2013

Umgang mit alkoholgefährdeten Mitarbeitern III

Wie reagiert man bei alkoholisierten Mitarbeitern?

Ein Kollege sitzt brav an seinem Schreibtisch und arbeitet äußerlich unauffällig vor sich hin. Sie sprechen ihn an und haben das Gefühl: Der hat doch was getrunken. (Das kann natürlich auch eine Kollegin sein. Alkoholgefährdung ist nicht nur ein männliches Phänomen.) Nun gibt es auch hier mindestens zwei Möglichkeiten:
Der Mitarbeiter ist ihnen bisher noch nie kritisch aufgefallen, macht ordentlich seine Arbeit, ist in das Team integriert und nach allem, was sie über ihn wissen, nicht im Verdacht alkoholgefährdet zu sein. Er war nur vorher auf einem Geburtstagsumtrunk und hat dort, da er mit der Bahn nach Hause fährt, unbekümmert zwei, drei Gläschen getrunken. In so einem Fall können sie als Chef ein Auge zudrücken, sollten allerdings den Alkoholgebrauch bei den Feierlichkeiten in ihrem Bereich im Auge behalten. Sollte sich der Kollege als jemand entpuppen, der Betriebsfeiern nutzt, um ausgiebig alkoholische Getränke zu genießen, dann sollten sie ihn ansprechen, ihm spiegeln, dass sein Verhalten auffält und ihn auffordern sich zukünftig zu mäßigen.
Im zweiten Fall nehmen wir an, der Mitarbeiter ist ihnen schon vorher aufgefallen. Er hat Fehler gemacht, sein Arbeitszeitverhalten hat sich negativ verändert und auch von den Kollegen um ihn herum sind gewisse Andeutungen gekommen. Mit dem sollten sie unbedingt ein Gespräch führen. Konfrontieren sie ihn in sachlicher Form mit ihren Wahrnehmungen und sprechen sie ihn vor allem konkret darauf an, dass er den Eindruck erweckt, er habe Alkohol getrunken. Es kann sein, dass er das mehr oder minder vehement zurückweist. Wenn sie einen werksärztlichen Dienst haben, können sie ihn dann fragen, ob er bereit wäre sich einer Alkoholkontrolle zu unterziehen. Dazu können sie ihn nicht zwingen aber die Reaktion auf die Frage läßt ja auch schon gewisse Rückschlüsse zu. Sollte dieser Mitarbeiter eine gefahrgeneigte Arbeit ausüben, Stapler oder Kran fahren beispielsweise, müssen sie ihn sofort vom Arbeitsplatz wegnehmen. Sofern vorhanden, schicken sie ihn zum werksärztlichen Dienst. Auch wenn er eine Alkoholkontrolle ablehnt, kann der Arzt ihre Einschätzung bezüglich des Alkoholgenusses überprüfen. Anschließend muss der Mitarbeiter nach Hause geschickt werden. Sie dürfen ihn allerdings nicht sich selbst überlassen sonndern dafür sorgen, dass er gefahren wird - gegebenenfalls mit dem Taxi und auf seine eigenen Kosten.
Wenn es noch kein allgemeines Alkoholverbot im Betrieb gibt, erteilen sie dem Mitarbeiter ein individuelles Verbot. Im Falle des Staplerfahrers können sie auch direkt eine Abmahnung aussprechen, wenn es erstmalig war.
Wie geht's dann weiter? Mehr im nächsten Post

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